Tarif
Die Zuschüsse zu den Rehabilitationsmaßnahmen richten sich nach den Tarifstellen 8.9 bis 8.12 und den „Richtlinien für die Bezuschussung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren" (Anlage 1 zum Tarif der KVB).