Tarif

Die Zuschüsse zu den Rehabilitationsmaßnahmen richten sich nach den Tarifstellen 8.9 bis 8.12 und den „Richtlinien für die Bezuschussung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren" (Anlage 1 zum Tarif der KVB).

Tarif der KVB

Richtlinien für die Bezuschussung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren – Ausgabe 01/2024, Stand 01.08.2024 (PDF, 197KB, Datei ist nicht barrierefrei)