Erhöhung der Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze für mitversicherte Ehegatten wird zum 01.01.2024 auf 20.878 € erhöht.

Wie wir Sie bereits mit dem Anschreiben zur Änderung des Tarifs der KVB (Nachtrag 7) im Juli 2023 informiert haben, wurde aufgrund der Erhöhungen aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 vom 21. Juni 2023 (BGBl. Nr. 164) die Einkommensgrenze für mitversicherte Ehegatten gemäß § 29a Abs. 4 der Satzung der KVB ab dem 01.01.2024 auf 20.878 € angehoben.

Nähere Informationen hierzu finden Sie:

  • In § 29a Abs. 4 der Satzung der KVB
  • Im Informationsblatt zu den Einkommensgrenzen nach § 29a Abs. 4
  • Im Informationsblatt S6 (Informationen zu Leistungen für mitversicherte Ehegattinnen / Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen / Lebenspartner mit eigenen Einkünften)
  • Im Kurzwegweiser auf Seite 6