Leichte Sprache

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Kranken-Versorgung der Bundes-Bahn-Beamten

Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. So können alle Menschen den Text gut verstehen.

Was ist die KVB?

Die Kranken-Versorgung der Bundes-Bahn-Beamten
ist eine besondere Kranken-Versicherung.
Die Abkürzung dafür ist KVB.

Bundes-Bahn-Beamte und Bundes-Bahn-Beamtinnen sind Personen,
die bei der Deutschen Bundes-Bahn gearbeitet haben.
Die Deutsche Bundes-Bahn gibt es nicht mehr.
Seit dem Jahr 1994 gibt es die Deutsche Bahn AG.
Viele Beamten und Beamtinnen von der Deutschen Bundes-Bahn
arbeiten jetzt bei der Deutschen Bahn AG.
Oder sie arbeiten bei einer Behörde.
Sie sind aber trotzdem noch bei der KVB versichert.

Die KVB nimmt keine neuen Mitglieder mehr auf.
Denn die KVB ist nur für Beamte und Beamtinnen
von der Deutschen Bundes-Bahn.
Die Deutsche Bundes-Bahn gibt es nicht mehr.
Die Mitglieder sind aber immer noch bei der KVB versichert.
So lange sie leben.

Für wen ist die KVB?

Diese Personen können bei der KVB versichert sein:  

  • Beamte und Beamtinnen von der Deutschen Bundes-Bahn
  • Familien-Mitglieder von den Beamten und Beamtinnen

Die KVB hilft den Versicherten:

  • Wenn sie krank sind.
  • Wenn sie zum Arzt gehen.
  • Wenn sie ein Kind bekommen.
  • Wenn sie eine Reha machen.
  • Wenn sie sterben.

Die Versicherung kostet Geld

Die KVB bezahlt Hilfen für die Mitglieder.
Zum Beispiel:
Wenn sie eine Rechnung vom Arzt bezahlen müssen.
Oder wenn sie Pflege brauchen.

Die Mitglieder von der KVB müssen Beiträge bezahlen.
Und die KVB bekommt Geld vom Staat.
So kann die KVB die Hilfen für die Mitglieder bezahlen.

Wenn Sie nicht bei der KVB versichert sind:

Die KVB hilft auch Beamten und Beamtinnen von der Deutschen Bundes-Bahn,
wenn sie nicht bei der KVB versichert sind.
Diese Personen bekommen trotzdem einen Zuschuss von der KVB.
Zuschuss bedeutet:
Die KVB bezahlt einen Teil von den Kosten.
Aber die KVB bezahlt nicht alle Kosten.
Dann können Sie den Zuschuss bekommen:

  • Wenn Sie krank sind.
  • Wenn Sie ein Kind bekommen.
  • Wenn Sie zu Vorsorge-Untersuchungen gehen.

Pflege

Sind Sie bei der gesetzlichen Kranken-Versicherung
und Pflege-Versicherung versichert?
Und haben Sie eine Mitglieds-Nummer bei der KVB?
Und brauchen Sie Pflege?
Dann bekommen Sie die Hälfte vom Geld für die Pflege
von der gesetzlichen Pflege-Versicherung.
Die andere Hälfte bekommen Sie von der KVB.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Haben Sie auch ein Recht auf Beihilfe beim BEV?
Dann können Sie noch einen Zuschuss von der KVB bekommen.
Zuschuss bedeutet:
Sie bekommen noch etwas Geld von der KVB.
Denn das Geld von der gesetzlichen Pflege-Versicherung
reicht vielleicht nicht aus.
Vielleicht müssen Sie einen Teil selbst bezahlen.
Dafür bekommen Sie den Zuschuss von der KVB.

Regress-Anspruch

Regress-Anspruch bedeutet Rechts-Anspruch.
Das heißt:
Jemand hat Ihnen geschadet.
Zum Beispiel bei einem Unfall.
Vielleicht sind Sie verletzt.
Die andere Person ist schuld an dem Unfall.
Dann muss die andere Person Ihnen den Schaden bezahlen.

Manchmal dauert es sehr lange,
bis die Person den Schaden bezahlt.
Sie bekommen dann das Geld von der KVB.
Die Person muss den Schaden trotzdem bezahlen.
Die Person bezahlt das Geld dann an die KVB.

Rehabilitation

Versicherte können bei der KVB eine Rehabilitations-Maßnahme beantragen.
Dazu sagt man auch Reha.
Reha bedeutet:
Sie waren lange krank.
Vielleicht waren Sie im Kranken-Haus.
Danach brauchen Sie noch weitere Behandlung.
Zum Beispiel Kranken-Gymnastik.
Die Behandlung bekommen Sie in einer Reha-Klinik.
Das ist die medizinische Reha.

Es gibt auch Rehas für Familien.
Zum Beispiel eine Mutter-Kind-Kur.
Oder eine Vater-Kind-Kur.

Und es gibt die Heil-Kur.
Eine Heil-Kur können Sie in einem Kur-Ort machen.

Die Heil-Kur können nur Beamte und Beamtinnen selbst beantragen.
Sie können diese Reha nur beantragen,
wenn sie noch als Beamte oder Beamtinnen arbeiten.
Sind Sie schon in Pension?
Dann können Sie die Heil-Kur nicht beantragen.
Auch Familien-Mitglieder können keine Heil-Kur beantragen.

Wann kann ich eine Reha beantragen?
Für die Reha gelten die Regeln von der KVB.
Dort steht:

  • Wann Sie eine Reha beantragen können.
  • Wieviel die KVB für die Reha bezahlt.

Kann eine gesetzliche Kranken-Versicherung Ihre Reha bezahlen?
Oder die Deutsche Renten-Versicherung?
Dann bezahlt die KVB die Reha nicht.

Wollen Sie eine Reha beantragen?
Oder eine Heil-Kur?
Dann brauchen Sie einen Bericht vom Arzt oder von der Ärztin.
Im Bericht muss der Arzt oder die Ärztin schreiben:
Sie brauchen die Reha.
Oder die Heil-Kur.
Damit Sie wieder gesund werden.
Oder damit Sie nicht krank werden.

Ein anderer Arzt oder eine Ärztin von der KVB überprüft den Bericht dann.
Der andere Arzt oder die andere Ärztin muss sagen:
Ja, der Bericht stimmt.
Sie brauchen die Reha.
Oder die Kur.
Es gibt keine andere Behandlung.
Sie können nur mit der Reha wieder gesund werden.