Richtlinien "Dauernde Pflegebedürftigkeit"

Nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit" erhalten Fürsorgeberechtigte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und deren Angehörige Leistungen. Mehr : Richtlinien "Dauernde Pflegebedürftigkeit" …

Vereinbarung KVB/EUK

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht. Mehr : Vereinbarung KVB/EUK …

Verwaltungsvorschrift KVB/BVA

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Bahnversicherungsanstalt (BVA)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht. Mehr : Verwaltungsvorschrift KVB/BVA …