Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht.
Mehr
: Vereinbarung KVB/EUK …