Richtlinien "Dauernde Pflegebedürftigkeit"
Nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit" erhalten Fürsorgeberechtigte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und deren Angehörige Leistungen.
Informationsblatt zu den Richtlinien (PDF, 428KB, Datei ist nicht barrierefrei)