Dienstleisterwechsel in der privaten Pflegepflichtversicherung: Information für KVB-Mitglieder zu erteilten Vollmachten
Wie allseits bekannt, hat die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) im Rahmen eines Dienstleisterwechsels die HMM Deutschland GmbH mit der verwaltungstechnischen Abbildung der privaten Pflegepflichtversicherung beauftragt.
Vollmachten in Angelegenheiten der Pflege, die Sie zur Wahrnehmung Ihrer Interessen lediglich gegenüber der KVB erteilt haben, bleiben weiterhin wirksam.
Sofern Sie die von Ihnen in der Vergangenheit erteilte Vollmacht ebenfalls gegenüber der GPV aufrechterhalten wollen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die GPV bzw. den neuen Dienstleister der GPV, d.h. die HMM Deutschland GmbH, darüber in Kenntnis setzen und ggf. das Vollmachtformular der GPV ausfüllen.
Für die Zukunft sollten Sie über die Erteilung einer Vollmacht in Angelegenheiten der Pflege sowohl die KVB als auch die GPV informieren.