Seit dem 01.01.2025 gilt ein neuer Erstattungsantrag, mit dem ausschließlich Leistungen der Krankenversorgung beantragt werden.
Dieser gilt auch zur Beantragung von Erstattungsleistungen für Aufwendungen, die vor dem 01.01.2025 entstanden sind.
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: Neuer Vordruck Erstattungsantrag ab 01.01.2025 …