Aufgrund des Dienstleisterwechsels der GPV muss die Bearbeitung der Erstattungsanträge angepasst werden

KV-Unterlagen sollen nicht gemeinsam mit PV-Unterlagen in einem Erstattungsantrag gesendet werden!

Bitte beachten Sie die Änderungen im Bearbeitungsablauf für die Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung:

Aufgrund des bevorstehenden Dienstleisterwechsels der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) muss die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ihre internen Bearbeitungsvorgänge anpassen.

Dies führt dazu, dass eine interne Weiterleitung von eingereichten Unterlagen zwischen den jeweiligen Kostenträgern der Krankenversorgung (KV) und der Pflegeversicherung (PV), nicht mehr durchgeführt werden darf.

Um zeitliche Verzögerungen durch die Rücksendung von Unterlagen zu vermeiden, bitten wir zukünftige Anträge nicht mehr gemischt zu stellen.

  1. KV-Unterlagen sollen NICHT gemeinsam mit PV-Unterlagen in einem KV-Erstattungsantrag versendet werden!
  2. Im KVB Erstattungsantrag sollen NICHT beide Kästchen, mithin PV und KV angekreuzt werden!
  3. Der KVB- Erstattungsantrag soll entweder der KV oder der PV zugeordnet werden können. Die Ankreuzung darf NICHT fehlen!

KV-Leistungen müssen durch Ankreuzen von KV im Erstattungsantrag an die Krankenversorgung und PV-Leistungen durch Ankreuzen von PV im Erstattungsantrag für die Bearbeitung durch die Pflegeversicherung kenntlich gemacht werden.

Weiterhin gemischt eingehende Anträge werden jeweils nach internen Kriterien einem der beiden Kostenträger zugeordnet.

Belege, die beim nicht dafür vorgesehenen Kostenträger eingehen und die nicht zugeordnet werden können, müssen unbearbeitet an das Mitglied zurückgesendet werden.

Spätestens zum 01.01.2025 werden aufgrund des Dienstleisterwechsels der GPV, entsprechend nach Kostenträger gesondert Anträge zur Verfügung gestellt.

Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.